Einladung PGR Sitzung
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Protokolle des PGR
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Pfarrgemeinderat
 
Im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil und die gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland wird in den Kirchengemeinden in der Erzdiözese Freiburg jeweils ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat gewählt….
Zusammen mit dem vom Erzbischof bestellten verantwortlichen Leiter der Kirchengemeinde, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst sowie den Gemeindeteams gestaltet der Pfarrgemeinderat das Leben der Kirchengemeinde, trägt Sorge für deren Glieder, entdeckt und fördert deren Charismen und bringt die gemeinsame Berufung und Sendung aller Glieder in der Kirchengemeinde durch Jesus Christus zum Ausdruck…
 
(aus der Präambel der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg)
 

Aufgaben:

 
Der Pfarrgemeinderat entwickelt und beschließt zentrale pastorale Ziele für die Kirchengemeinde…Er sorgt für deren Umsetzung und Finanzierung…(Satzung für PGRs § 2 (1))
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Pfarrgemeinderat koordiniert … die Aktivitäten der Gemeindeteams sowie der kirchlichen Gruppen und Verbände..unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit…(Satzung PGR § 2 (2))
 
 
 
 
 
 
 
Der Pfarrgemeinderat vertritt die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken der Kirchengemeinde in Gesellschaft und Öffentlichkeit. (Satzung PGR § 2 (2))
 
 
 
 
 
Dem Pfarrgemeinderat obliegt die Wahl des Stiftungsrates….Dem Stiftungsrat obliegt die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde und vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr…
(Kirchliche Vermögensverwaltungsordnung KVO)