
Unser im Jahr 2024 neu überarbeitetes Schutzkonzept enthält folgende Aspekte:
(1) Die Risikoanalyse
Wir nehmen die konkreten Abläufe aller Angebote und Tätigkeiten in unserer Pfarrei in den Blick und schätzen ein, welches Gefährdungspotential sich dort für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ergibt (z.B. bei Übernachtungen oder bei Gruppentreffen im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung). Aus diesen Einschätzungen ergibt sich, ob die im jeweiligen Bereich ehrenamtlich Tätigen an einer Präventionsschulung teilnehmen und ggf. ein erweitertes Führungszeugnis einreichen müssen. Und welche Verhaltensregeln sie bei ihrem Tun zu beachten haben.
Ebenso nehmen wir die Orte in den Blick, an denen Angebote oder Veranstaltungen insbesondere für Kinder und Jugendliche stattfinden (z.B. Gruppenräume, Sanitärbereiche, Beichträume). Risikobehaftet können beispielsweise dunkle oder abgelegene Räume sein, so dass überlegt wird, ob für bessere Beleuchtung zu sorgen oder nach geeigneteren Räumen für das jeweilige Angebot zu suchen ist.
Zur Risikoanalyse gehört zudem der Blick auf die interne Organisation und die Arbeitsabläufe: es gilt zu prüfen bzw. sicherzustellen, dass der Bereich „Prävention“ als fester Aufgabenbereich der hauptamtlich Tätigen verankert ist und in den zentralen Gremien der Pfarrei einen festen Platz hat; Zuständigkeiten müssen für alle klar und transparent sein.
(2) Die Auswahl der ehrenamtlich Tätigen
Unsere Gemeinde lebt vom Engagement vieler ehrenamtlich Mitwirkender, die sich aus ihrem christlichen Glauben heraus für andere einsetzen – oft über viele Jahre hinweg und mit großer Freude und Begeisterung. Dafür sind wir sehr dankbar.
Zu einer verantwortlichen Auswahl von ehrenamtlich Tätigen gehört es, auf deren fachliche und persönliche Eignung zu achten. Je nach Art, Dauer und Intensität des ehrenamtlichen Engagements ist es nötig, dass ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt wird. Dies wird von einer Mitarbeiterin des Dekanats Breisach-Neuenburg vertraulich gesichtet. Sie gibt an unsere Gemeinde die Rückmeldung, ob es einer Person aufgrund einer früheren Vorstrafe (nach §72a SGB VIII) verwehrt werden muss, mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen zu arbeiten. Personen, die sich über einen längeren Zeitraum in der Gemeinde engagieren, werden aufgefordert, nach 5 Jahren erneut ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen. Es entstehen dafür keine Kosten.
(3) Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex
In der Erzdiözese Freiburg gibt es für alle ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen einen verbindlichen Verhaltenskodex. Er enthält insgesamt 10 Kernvorgaben, die beschreiben, was in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen zu beachten ist. Mit der eigenen Unterschrift unter den Verhaltenskodex verpflichtet sich jede und jeder, diese Kernvorgaben einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise die Zusage, die Rechte und Würde aller anvertrauten Personen zu achten sowie deren Intimsphäre und persönlichen Grenzen zu respektieren. Ebenso geht man die Verpflichtung ein, den Verdacht oder die Kenntnis von sexualisierter Gewalt an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Neben diesem eher allgemeinen Verhaltenskodex gibt es noch einen spezifischen Teil mit sehr konkreten und detaillierten Regeln und Vorgaben für 9 wichtige Bereiche wie „Angemessenheit von Körperkontakt“, „Sprache und Wortwahl“ oder „Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken“. Auch dieser Teil muss sorgfältig gelesen und unterschrieben werden.
(4) Die Präventionsschulungen
Für ehrenamtlich Tätige werden in regelmäßigen Abständen sog. Präventionsschulungen angeboten. Ziel der Schulungen ist es, sich mit dem Thema der sexualisierten Gewalt auseinanderzusetzen und dafür zu sensibilisieren. Die Inhalte des Verhaltenskodex werden ausführlich besprochen: einerseits um zu einer guten Kultur des respektvollen Miteinanders und des achtsamen Umgangs zu kommen; andererseits um zu einer Verhaltenssicherheit im Sinne des Verhaltenskodex zu kommen.
In der Schulung wird auch das Logo der Präventionsarbeit erläutert:
- Als Kirche möchten wir einen sicheren Grund und Boden schaffen und Halt bieten, wo Menschen gefährdet sind.
- Als Kirche möchten wir all denen ein schützendes Dach gewährleisten, die sich klein oder machtlos fühlen.
- Als Kirche möchten wir unsere Augen öffnen und einen wachen Blick entwickeln, um Gefahren und Übergriffe in unseren Räumen zu erkennen und zu verhindern.
(5) Vorgehensweise im Verdachts- und Beschwerdefall
In unserer Kirchengemeinde ist es sowohl nach innen als auch nach außen hin transparent, an wen sich Menschen mit Beschwerden wenden können und wie mit Beschwerden umgegangen wird. Dieser konkrete Handlungsleitfaden wird in den Schulungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt ausführlich vorgestellt und erörtert. Alle Mitarbeitenden kennen somit die Verfahrenswege im Umgang mit Vermutungen und Verdacht in Fällen von grenzverletzendem Verhalten, Übergriffen und/oder sexualisierter Gewalt.
Es ist wichtig zu wissen, dass es zahlreiche interne und externe Ansprechpersonen gibt: intern sind das neben dem Leitenden Pfarrer auch der Gemeindereferent; daneben sind zwei Gemeindemitglieder speziell zu sog. „Ansprechpersonen“ ausgebildet – auch an sie kann man sich jederzeit per Mail oder persönlich wenden. Auch bei der Erzdiözese Freiburg stehen verschiedene qualifizierte Personen zur Verfügung, wenn jemand einen Verdachts- oder Beschwerdefall vorbringen möchte. Ausdrücklich werden zudem externe Anlaufstellen (d.h. keine kirchlichen Stellen) genannt: hierzu zählen Juristinnen bzw. Juristen sowie Fachkräfte von zwei Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch. Alle Kontaktdaten sind im ausführlichen Text des Schutzkonzeptes zu finden (im Anhang in der Anlage 8).
Das hier in Kürze vorgestellte Institutionelle Schutzkonzept der Kirchengemeinde Staufen – St. Trudpert wurde auf der Basis der Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg und in Zusammenarbeit mit dem Dekanat Breisach-Neuenburg erstellt. Im Pfarrgemeinderat wurde es diskutiert und am 12.03.2024 verabschiedet. Unser Wunsch ist es, dass dieses Schutzkonzept mehr ist als die Erfüllung staatlicher und kirchlicher Vorschriften – dass es ein neues Hinsehen, Hinhören und Handeln fördert und dass die beschriebenen präventiven Maßnahmen nachhaltig in unsere pastorale Arbeit eingebunden werden.
Der komplette Text des Schutzkonzeptes ist ebenfalls hier auf der Homepage der Pfarrei einzusehen.

